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16. März 2010

Datenschützer wollen Elena an den Kragen

(Link zum Artikel: http://www.createordie.de/cod/news/054470)

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Im elektronischen Einkommensnachweis Elena werden seit Anfang des Jahres alle Daten der Arbeitnehmer zentral abgespeichert. Zu den Daten gehören jedoch nicht nur Angaben über das Gehalt, sondern auch Informationen über Fehlzeiten, Urlaubstage und Krankmeldungen. Datenschützer reagierten empört auf Elena und wollen nun eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen, berichtet Spiegel Online.

Elena war dazu gedacht, Bürokratie abzubauen. Ab 2012 sollten Anträge für Sozialleistungen online abgewickelt werden können. Der Aufbau der Datenbank hat jedoch einen großen Haken: Die Bundesagentur für Arbeit fordert dazu sehr umfangreiche Daten der Arbeitnehmer ein. Besonders das Sammeln von Einträgen über Fehlzeiten, Streikverhalten und den Gründen einer Kündigung wirft die Frage auf, was die Bundesagentur für Arbeit mit diesen Daten eigentlich machen will. Außerdem birgt die zentrale Speicherung dieser Informationen immer eine Gefahr für den Missbrauch.

Den Bürgerrechtsaktivisten des Vereins zur Förderung des öffentlich bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD) und dem Arbeitskreis Datenspeicherung geht Elena viel zu weit. Sie halten das System für rechts- und verfassungswidrig, weswegen sie eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen wollen. Das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung gibt den Datenschützern eine Bestätigung. Um Elena zu kippen, müssen bis Ende März alle Unterlagen der Beschwerde eingereicht sein.

Die zentrale Speicherstelle in Würzburg (ZSS) sammelt ausnahmslos die Daten aller Arbeitnehmer. Die Daten sollen ab 2012 von den Arbeitsagenturen online eingesehen werden können. Im ersten Gesetzesentwurf wurden sogar betriebliche Abmahnungen und die Zugehörigkeit zum Betriebsrat erfasst. Auf Druck von Datenschutz- und Bürgerrechtsorganisationen wurde davon abgesehen. Trotzdem können Arbeitgeber in die Datenmaske Fehlverhalten oder Gründe für eine Kündigung eintragen.

Der Missbrauch soll durch eine Verschlüsselung des Systems verhindert werden. Zugriff auf die Daten kann so nur mit dem Einverständnis des Arbeitnehmers erlangt werden. Er hat aber zum Beispiel keinen Einfluss darauf, was der Arbeitgeber für Kündigungsgründe angeben könnte. Ab 2015 werden dann auch Renten- und Unfallversicherungen, Kranken- und Pflegekassen, Sozialämter sowie das Studentenwerk auf Elena zugreifen können. Für die Polizei und das Finanzamt ist der Zugriff darauf (noch) nicht vorgesehen.

Lukasz Konieczny

Kommentare
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Gravatar Martin 18.03.2010
um 16:55 Uhr
Ich kann die Bedenken der Datenschützer völlig verstehen. Der Grundgedanke ist sicher eine gute Sache, doch sollte es nur um die wesentlichen Daten des Einkommens gehen. Die Erfassung von persönlichen Attributen wie dem Kündigungsgrund, Fehltagen etc. hat dort nicht zu erscheinen. Beispiel:
Der Arbeitnehmer hatte einen schweren Unfall (evtl. auch im Rahmen seiner Dienstleistung gegenüber dem Arbeitgeber) und fällt damit lange Zeit aus. Kurz nach seiner Genesung wird er - warum auch immer - gekündigt. Die Kombination hohe Fehlzeit und Kündigung könnte damit zu einer herben Fehlinterpretation ("faules Schwein") führen, was dann ggf. zu Restriktionen seitens der ARGE führen würde.

Kurzum sowohl die ARGE als auch das Finanzamt hat lediglich zu interessieren
a. Wieviel hat der Arbeitnehmer verdient ?
b. Wieviel Steuern hat er bezahlt ?
und
c. Welche Leistung kann er dadurch von Behörden in Anspruch nehmen ?

Wir wollen doch alle keine orwellschen Verhältnisse !?
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