
17. Februar 2012
GEMA vs. YouTube: Urteil im April
Im Rechtsstreit zwischen der GEMA und Youtube soll am 20. April ein Gerichtsurteil Klarheit darüber bringen, wie künftig mit urheberrechtlich geschützten Werken auf der Video-Plattform umgegangen werden soll.
Die Verwertungsgesellschaft sieht durch die unzähligen Uploads von YouTube-Usern die Urheberrechte vieler Künstler gefährdet. Konkret fordert die GEMA eine deutschlandweite Sperrung von zwölf Liedern – dazu zählt auch der Gassenhauer „The Rivers of Babylon“.
Darüber hinaus soll YouToube die Uploads seiner Nutzer strenger kontrollieren. Bisher verwendet das Video-Portal ein Filtersystem namens Content-ID. Dieses enthält eine Art Fingerabdruck der Referenzdaten von geschützten Werken und vergleicht diese mit neu hochgeladenen Clips. Bei Bedarf können diese Videos gesperrt werden. Der GEMA reicht diese Maßnahme jedoch nicht aus und fordert einen zusätzlichen Wortfilter, der das Aufrufen von geschützter Musik von vornherein unmöglich machen soll. Das lehnt YouTube jedoch mit der Begründung ab, dass somit auch Inhalte geblockt werden würden, die gegen keine Urheberrechte verstoßen.
Die Fronten zwischen der GEMA und YouTube scheinen verhärtet zu sein, dennoch haben die Streitparteien noch die juristische Möglichkeit, sich vor einem Richterspruch außergerichtlich zu einigen.
Via Focus.de
Athanassios Danoglidis

























