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11. Januar 2011

Google Analytics – Nutzung bleibt problematisch

(Link zum Artikel: http://www.createordie.de/cod/news/058030)

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Google Analytics bleibt als Analysetool für Webseiten wenigstens in Deutschland weiter umstritten. Datenschützer ärgern sich bereits seit Längerem darüber, dass das Tool IP-Adressen der User ohne deren Wissen in voller Länge und zudem im Ausland speichert. Derweil Google sich keiner Schuld bewusst ist und mit der Rechtmäßigkeit im Sinne des Datenschutzrechts der EU argumentiert, brachen deutsche Datenschützer die Verhandlungen um das problematische Analysetool nun ab. Da die Suchmaschine sich unkooperativ gezeigt habe, ziehe man nun sogar die Anstrengung eines Musterprozesses in Betracht. FAZ.NET zitiert den verhandlungsführenden Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar:

Leider mussten wir zu dem Ergebnis kommen, dass Google unseren Datenschutzanforderungen nicht entsprochen hat [...] Wir müssen deutlich sagen: Was Google anbietet, reicht nicht.

Erstmals wurden deutsche Datenschützer im November 2009 auf die vermeindlich rechtswidrige Praxis der Analysesoftware aufmerksam. Zu diesem Zeitpunkt nutzten circa 13 Prozent der deutschen Webseiten Google Analytics. Man prangerte an, dass die Software ohne deren Wissen personenbezogene Daten von Usern erfasse und auf Servern im Ausland speichere. Darüber hinaus hätte der Nutzer keine Möglichkeit, sich diesem Verfahren aktiv zu entziehen. Google reagierte, indem man eine Opt-out Methode in Form eines Add-Ons für verschiedene Browser entwickelte. Dadurch wurde den Webseiten-Besuchern wenigstens die Entscheidung gegeben, die Speicherung ihrer Daten zu unterbinden. Zudem stimmte die Suchmaschine zu, die IP-Adressen nicht mehr in voller Länge, sondern verkürzt zu sichern.

Doch alle Anstrengungen Googles seien letztendlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Das Opt-out Add-on, mit dem sich Nutzer der Erfassung durch Google Analytics entziehen können, sei unzureichend, so Caspar. Schon allein deswegen, weil dieses nicht für alle Browser verfügbar sei und somit einen nicht unerheblichen Teil der Netzgemeinde ausschließen. So stünden für den Firefox und den Internet Explorer zwar derartige Erweiterungen bereit, nicht aber für Safari und Opera. "Dadurch werden etwa zehn Prozent der Internetnutzer in Deutschland von dieser Widerspruchsmöglichkeit ausgeschlossen", moniert der Datenschutzbeauftragte gegenüber FAZ.NET.

Unverständnis für die Kritikpunkte am eigenen Produkt hört man von der anderen Seite des Verhandlungstisches. Ein Google-Sprecher verwies darauf, dass die Software von Beginn an mit dem Datenschutzrecht der EU konform gehe und sogar "auf Webseiten von Datenschutzbehörden in Europa eingesetzt" werde. Alle bisherigen Zugeständnisse an die Bedenken der Datenschutzbeauftragten seien daher ausreichend und weiterer Handlungsbedarf, beispielsweise die IP-Adressen der Besucher weiter zu verkürzen, liege damit beim jeweiligen Webseitenbetreiber. Im Übrigen wisse man nichts von einem Abbruch der Verhandlungen. Besonders letzte Position der Suchmaschine interpretiert Caspar als Versuch, die Verantwortung auf Dritte abzuwälzen.

Quo Vadis, Google Analytics? Derweil es immer noch unklar scheint, wie nun auf deutschen Webseiten mit diesem und anderen Analysetools zu verfahren ist, könnte schon bald "ein Musterprozess gegen ein größeres Unternehmen" eine endgültige Klärung hervorbringen – ein Schritt, über den inzwischen laut nachgedacht zu werden scheint. So bleibt die aktuelle Rechtslage derweil genauso ungeklärt, wie die generelle Zukunft von Analysetools. Denn wozu braucht man Google Analytics oder vergleichbare Anwendungen, wenn sie nur noch unvollständige Userstatistiken hervorbringen?

Jürgen Telkmann

Kommentare
Gravatar Fritz F. 11.01.2011
um 12:48 Uhr
Und was ist mit den Daten, die Google sonst noch so ungefragt sammelt? Z.B. über die Google Ads?
Ich denke, dass Problem lässt sich nicht auf Analytics beschränken, und betrifft in dieser Form auch einen Haufen andere Unternehmen, allen voran Facebook.
#zitieren
Gravatar Dirk Schwarz 11.01.2011
um 15:37 Uhr
Meiner Ansicht nach ein völliger Quatsch diese Diskussion. Die Daten werden ohnehin vom Browser gesendet, werden im Webserver-Log gespeichert usw. Google stellt diese Informationen lediglich hübsch dar und Verknüpft die Daten logisch. Eine IP-Adresse ist ohnehin nur sehr schwer bis garnicht zuordenbar (ohne Herausgabe der Daten des Providers). Mal wieder eine typisch deutsche Diskussion. #zitieren
Top Kommentar der Woche
Gravatar TC 12.01.2011
um 13:57 Uhr
>Eine IP-Adresse ist ohnehin nur sehr schwer bis garnicht zuordenbar
Nun, selbst wenn sich die IP-Adresse alle 24 Stunden ändert, man VPN nutzt, generell verschlüsselt und der komplette Browser-Cache immer geleert wird, so besitzt bereits der Browser an sich schon eine Art Fingerabdruck, der analysierbar ist.
Dazu empfehle ich den Artikel "Cookies, Flash-Cookies, Panopticlick und die Sichtbarkeit des Surfers im kommerziellen Web":
=> http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33982/1.html

Der Supergau für die Identifizierung des Besuchers sind Flash-Cookies. Diese halten sich auch dann noch, wenn der Nutzer den Browser wechselt und eignen sich hervorragend zum Nutzertracking etwa zu Werbezwecken.
=> "Der Spion in meinem Browser": http://www.heise.de/tr/artikel/143250

Zurück zu Google Analytics (GA):
Nach § 43 Abs. 2 und § 44 BDSG handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Auch der Webseitenbetreiber ist jedoch gegenüber dem Besucher für die Einhaltung der Datenschutzgesetze und des TMG verantwortlich.
Von meinen Websites habe ich seit längerem GA komplett entfernt, bis eine endgültige Rechtsklärung erfolgt. Ähnlich wie bei massenhaften Abmahnungen wegen Kartenausschnitten stellt die Besucheranalyse via GA gerade für private und kleine Websites somit eine große Abmahngefahr dar.

Die Analyse des Besuchers ist immer eine Gradwanderung. Natürlich benötigt man als Webseitenbetreiber Informationen über Absprungraten, Erstkundenkontakte, Google-Suchbegriffe, Länder, etc. Anders kann man die Seiten nur schwer optimieren. Als Betreiber eines Webservers darf man keine IP-Adressen speichern, aber die Innenminister drängen wiederum auf Vorratsdatenspeicherung der 80 Millionen Verdächtigen.

Wer als Datenschützer immer alles als personenbezogene Daten definiert und den Datenschutz auf alles ausdehnen will, beispielsweise durch die Gleichsetzung von unmittelbar und mittelbar personenbezogenen Daten, der erreicht wenig bis nichts und zumeist nur Verwirrung. Das tolle BDSG ist veraltet, oft widersprüchlich, inkonsistent und strotzt vor unklaren Begrifflichkeiten.

Warum einigt man sich nicht auf eine automatisierte Anonymisierung?
Denn die IP-Adressen lassen sich anonymisieren, (bisher nur nachträglich):
http://code.google.com/intl/de-DE/apis/analytics/docs/gaJS/gaJSApi_gat.html#_gat._anonymizeIp

Selbstschutz:
Mit Firefox Plugin Adblock+ ( http://adblockplus.org/de/ ) und EasyPrivacyList kann man einfach "Analysten" aussperren und blocken. ( http://easylist.adblockplus.org/de/ )
Plugin "Ghostery" gibt es für div. Browser. Es erkennt Trackerscripte und blockiert diese.
( http://www.ghostery.com/download )
#zitieren
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