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30. November 2009

Google Analytics – Nutzung rechtswidrig

(Link zum Artikel: http://www.createordie.de/cod/news/052688)

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Von allen deutschen Webseiten nutzen rund 13 Prozent d.h knapp zwei Million Google Analytics, um Informationen über das Surf- und Klickverhalten ihrer Nutzer zu erhalten – rund vier Prozent greifen auf andere Anbieter zurück. Würden alle deutschen Nutzer von Googles Analysetool 50.000 Euro zahlen, dann käme eine stolze Summe von 90 Milliarden Euro zustande. Warum diese Rechnung? Derzeit beschäftigen sich Datenexperten mit der Frage, ob der Gebrauch von Analysetools ohne die Zustimmung der User zulässig ist. Der entsprechende Paragraph im Grundgesetz sieht Höchsstrafen von 50.000 Euro vor.

Ausgelöst wurde die aktuelle Debatte durch einen Artikel auf Zeit Online. Dort heißt es, dass der user auf Webseiten, die Google Analytics nutzen, keinen Einfluss darauf habe, die Speicherung seiner Daten aktiv durch Opt-out abzulehnen. Zudem sei die Verarbeitung der erhobenen Daten in den USA unzulässig. In Paragraph 16 des Telemediengesetzes heißt es:

(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

4. entgegen § 14 Abs. 1 oder § 15 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 8 Satz 1 oder 2 personenbezogene Daten erhebt oder verwendet oder nicht oder nicht rechtzeitig löscht oder 5. entgegen § 15 Abs. 3 Satz 3 ein Nutzungsprofil mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammenführt.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

Im Lizenzvertrag von Google Analytics heißt es zwar, "Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen", behält sich aber gleichzeitig Änderungen der Konditionen vor. Der Schutz des Users vor personenbezogener Speicherung seiner Daten ist also nur bedingt erfüllt. Zudem benennt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) weitere Kritikpunkte an den Nutzungsbedingungen:

Die von Google in den Nutzungsbedingungen verfasste Erklärung zu der Art, dem Umfang und dem Zweck der Erhebung der Daten lässt die Nutzer im Unklaren darüber, welche Daten konkret über sie zu welchem Zweck erhoben werden. Fehlanzeige auch bei der Beantwortung der Frage, wie lange die Nutzungsdaten bei Google Inc. mit Sitz in den USA gespeichert werden.

[...] Aufgrund der weltweit verstreuten Standorte der Server von Google ist wahrscheinlich, dass ein den deutschen Datenschutzbestimmungen nicht entsprechender Zugriff auf die Profile durch die staatlichen Behörden der jeweili­gen Länder erfolgen kann.

[...] Google sieht derzeit kein Verfahren vor, das die Löschung der gesammelten Informationen ermöglicht.

Unzulässig ist außerdem derzeit die Übermittlung der Nutzungsdaten an Server außerhalb der Europäischen Union.

Sollten alle Kritikpunkte an der Nutzung von Google Analytics zutreffend sein, so haben manche Webseitenbetreiber tatsächlich Grund zur Sorge. Das die Vorwürfe gegen Analysetools nicht von ungefähr kommen, sieht auch Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht. Dabei bezieht er sich auf die aktuellen Beschlüsse des Düsseldorfer Kreises, der zuletzt vom 26. bis 27. November in Stralsund tagte. Hauptpunkt der Tagung war die "Datenschutzkonforme Ausgestaltung von Analyseverfahren zur Reichweitemessung bei Internet-Angeboten". Darin wurde die Auslegung des Telemediengesetzes dadurch ergänzt, dass IP-Adressen als personenbezogene Daten zu werten seien. Die Nutzung von Analysetools sei demnach unzulässig.

Was dies für die Webseitenbetreiber konkret bedeutet, lässt sich noch nicht abschätzen. Laut Ulbricht schreiben derzeit Datenschutzbehörden einzelne Seitenbetreiber an, um sie auf die aktuelle Rechtslage hinzuweisen. Bei Beibehaltung des Dienstes drohen Sperren und Geldstrafen. Zudem soll das ULD Webseiten auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen hin prüfen und Zertifikate verteilen, welche einen konformen Umgang mit Nutzerdaten bescheinigen sollen.

Neue Analysetools, welche der derzeitigen Auslegung des Telemediengesetzes gerecht werden, stellen die Betreiber und Anbieter künftig vor technische Herausforderungen. Ulbricht schließt seine Überlegungen: "Da die Umsetzung der aktuellen Datenschutzforderungen gerade Seiten- und Dienstebetreiber vor technische und finanzielle Herausforderungen stellt, sollte sich insofern vielleicht auch der Gesetzgeber aufgerufen fühlen, diese Fragen neu und eindeutig zu regeln."

Letztendlich wäre es Zeit für eine öffentliche Debatte um die Analysetools. Zum einen, um endlich Gewissheit über die Rechtmäßigkeit des Einsatzes von Analysetools zu erlangen, zum anderen, um der Illusion von Anonymität im Netz, die viele Bundesbürger nach wie vor hegen, entgegenzuwirken.

Jürgen Telkmann

Kommentare
Gravatar Daniel 30.11.2009
um 14:51 Uhr
Ich habe bei meinen eigenen Webauftritten Google Analytics schon vor einiger Zeit deaktiviert da für mich die Rechtslage sehr undurchsichtig ist. Sofern ich den Artikel korrekt verstanden habe, müssen sich jetzt die Webseitenbetreiber ohne aktives opt-out Sorgen machen, ob sie nicht ordnungswidrig handeln.

"Sollten alle Kritikpunkte an der Nutzung von Google Analytics zutreffend sein, so haben manche Webseitenbetreiber tatsächlich Grund zur Sorge."

Ich stelle mir nun die Frage warum "Create or Die" dann nicht den ersten Schritt macht und Google Analytics von ihrer Seite verbannt.
#zitieren
Gravatar Daniel 30.11.2009
um 15:02 Uhr
... Fortsetzung ...
Oder zumindest Ihre Besucher über den Einsatz von Google Analytics informiert. Das würde Vertrauen in CoD, wenn auch nicht Google Analytics schaffen.

Komischerweise ist mir das schon auf anderen Seiten aufgefallen die über die kritische Rechtslage solcher Analysetools berichtet, sie aber gleichzeitig aber in Benutzung hatten.

Liebe Grüße
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Gravatar COD-Redaktion 30.11.2009
um 16:33 Uhr
Hallo Daniel,
über den Einsatz von Google Analytics informieren wir unsere Leser. Der Hinweis steht dort wo er hingehört, aber wohl nur noch selten jemand hinschaut, im Impressum. Die Entscheidung für oder gegen den Einsatz wird intern bereits diskutiert.
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Gravatar Anselm Hannemann 30.11.2009
um 17:45 Uhr
Die meisten Webseiten klären im Impressum, wo es rechtlich auch hingehört die erforderliche Datenschutzerklärung von Google auf. Die Sache ist einfach, dass Google Analytics Funktionen besitzt, die nicht einmal teure Analysetools haben. Außerdem ist es eben kostenlos, gut gemacht und prinzipiell erstmal ein tolles Tool für jedermann. Das einzige Problem ist, dass es eben auf Googles Servern läuft. Jedermann darf ja ein Serverseitiges Analyseprogramm laufen lassen, nur Onlinedienste machen da einige ungeklärte Probleme.
Ich finde da aber auch die Rechtslage an sich ein bisschen veraltet. Da muss man sich mit den Strukturen des Internets besser einlassen und nicht altbacken handeln, so zum Beispiel müsste man bei Google für konkret und explizit zugelassene/verbotene Datennutzung sorgen.
Bloß weil ich ein Tool von Google verwende, kann es nicht sein, dass ich unwissend irgendwann eine Abmahnung in 5-stelligem Bereich bekomme.
#zitieren
Gravatar Günter 30.11.2009
um 23:41 Uhr
Ich weise auf meinen Seiten auch im Impressum auf Google Analytics hin. Das Problem ist nur, dass eben der Kunde erst mal zur Impressum-Seite muss, um dies zu erfahren bzw. mit dem Ansteuern der Seite der "Schaden" ja bereits entstanden ist. Rein theoretisch muss der User vor dem Sehen der ersten Inhalte die Frage bekommen und dann per Cookie oder wie auch immer der Analytics Code ein- oder ausgeschaltet werden.
Ich sehe schon die Startseiten aller Webseiten der Zukunft:

Bevor Sie die Seite besuchen, wählen Sie bitte aus folgenden Optionen:

[ ] Ich bin einverstanden, das Google Analytics verwendet wird
[ ] Ich bin einverstanden, das meine IP lokal geloggt wird
[ ] Ich bin einverstanden, das Daten, die ich in einem Formular der Seite eintrage, an den Betreiber übermittelt werden
[ ] Ich bin einverstanden, das ....

usw usw.

Im Grunde aber natürlich alles richtig....

Günter
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Gravatar Daniel 01.12.2009
um 08:07 Uhr
Liebe CoD-Redaktion,
vielen Dank für Eure Antwort. Tatsächlich sehen sehr wenige in das Impressum einer Website. Ich zu 99% nur wenn ich herausfinden will wer den Webauftritt verbrochen hat.

Natürlich entschuldige ich mich für meine voreiligen Schlüsse und danke der Redaktion für Ihre Antwort und den Hinweis im Impressum.

Meine mal gelesen zu haben das ein Hinweis im Impressum zwar sein muss, nichts aber an der Problematik ändert. Sowei Günter es beschrieben hat sollte es eigentlich nach der aktuellen Rechtssprechung sein. Aber da ich kein Anwalt bin und mich mit dieser Materie auch nur durch eifriges lesen informiere, halte ich mein Halbwissen zurück.

Ich finde Google Analytics ein super Tool, ohne Frage und ich verfolge auch mit Interesse wie sich die Rechtssprechung mit dieser Thematik auseinandersetzt. Ich bin gepsannt.
Grüße Daniel
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Gravatar frank 01.12.2009
um 15:33 Uhr
Moin,
bezieht sich die Rechtslage hier speziell auf Google-Analytics?

ich nutze auf mehreren Seiten das OpenSource Tool http://www.piwik.org, wäre mir hier mit einem Hinweis im Impressum schon geholfen?

Danke und Gruß
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Top Kommentar der Woche
Gravatar Günter 01.12.2009
um 16:57 Uhr
@frank: vergleiche es mal mit einem Buch:
wenn du ein Buch kaufst, dann weiß der Autor nur, dass er ein Buch verkauft hat und wohl noch, über welchen Distributionsweg.

Aber er weiß nicht, welche Seiten Du im Buch gelesen hast, wie oft und ob Du Dir bestimmte Stellen im Buch markiert hast. Er weiß auch nicht, ob Du Dir die Bilder angeschaut hast oder das Ding nur ungelesen im Schrank liegt.

Als Besucher einer Webseite wird jeder Klick ausgewertet. Ausserdem wird erfasst, welchen Browser Du hast, welches Betriebssystem, welche Bildschirmauflösung. Es kann geprüft werden, wie oft Du schon da warst, was genau Dich interessiert, wo Du wie lange warst, wo Du vorher warst, usw usw. Und all das passiert nicht mit Deiner Zustimmung - und schlechtestenfalls auch ohne Dein Wissen. Daher gilt das natürlich nicht nur für Google, sondern grundsätzlich für jede Form der Analyse. Im Fall von Google ist es nur so, dass dort die erfassten Daten noch weiter ausgewertet und in Zusammenhang gebracht werden können, als es bei Dir allein der Fall ist.

Also gehst Du von einer Seite zur nächsten und auf beiden läuft Google Analytics oder meinetwegen Google Werbung, dann "könnte" Google Dich sehr wohl dabei verfolgen und Dich schlechtestenfalls in Sachen Surfverhalten komplett auskundschaften. Daher ist es hier noch ein Nummer schlimmer, als wenn Webbetreiber XY einfach nur seinen Standard-Log analysiert, um zu sehen, dass die Seite A 300 mal und die Seite B 200 mal angesteuert wurde.

Diese Thematik steht erst ganz am Anfang. Und wenn man überlegt, was Amazon und Co da schon seit Jahren an Daten zusammentragen .....
#zitieren
Gravatar @na 02.12.2009
um 01:01 Uhr
Vor alle dem stellt sich die auch im Artikel angerissene Frage: Was sind personenbezogene Daten im Rechtssinne? Und da lässt sich doch auch als Nicht-Jurist sagen, dass das nur solche Daten sein können, die sich zweifelsfrei auf eine einzige Person beziehen. Das ist bei der IP ohne weitere staatliche Ermittlungen eben nicht der Fall! Auf mehr als bestenfalls eine Post-Adresse lässt eine IP nicht schließen. Denn IPs sind weder wie Name oder Gesicht fest mit einer Person verbunden, noch unveränderbar wie ein Fingerabdruck oder Gen-Profil. Die Aufregung ist wie üblich völlig überzogen und zeigt mal wieder, dass das Recht im Online-Zeitalter zunehmend von Menschen gemacht und ausgelegt wird, die vom Leben 2010.2.0 gar keinen Plan mehr haben. Oder für Günter@Frank: Nicht mal Dein Buchhändler weiß, ob Du Dein Buch selbst liest oder Tante Erna zum 60sten schenkst – außer man is so blöd und erzählt es. Und das gilt nun mal auch im Internet. Also: Selber groß sein. Datenschutz is Privatsache. #zitieren
Gravatar Alexander Trefz 23.12.2009
um 00:14 Uhr
Ich verstehe nicht worin das Problem besteht das Google oder Amazon meine Daten sammeln. Ich persönlich finde das es allen Beteiligten nur Vorteile bringt wenn meine Daten so ausgewertet werden:
Die Auswertende Firma kann Werbung auf mich zuschneiden, dann interessiert sie mich auch und ist informativ, für diese Werbung kann sie mehr Geld erhalten.

Ich werde darüber informiert das es etwas gibt was ich womöglich kaufen möchte und es interessiert mich höchstwarscheinlich tatsächlich.

Zum Beispiel des Buches: Man stelle sich vor ein Buch steht im Internet steht zur Verfügung, Der Autor hat sein Buch gegen Geld einem Service gegeben diese stellen es gegen ein geringes (bsw. monatliches) Entgeld zur Verfügung. Es werden folgende Daten ermittelt: Verweildauer auf einer Buchseite, gelesene Seiten, Thema des Buches, Autor.

Hier entsteht sogar noch ein Vorteil für den Autor:

Er kann herausfinden welche Stellen seines Buches uninteressant oder langweilig waren und welche eben sehr interessant oder womöglich komplex waren. Gleichzeitig kann der Serviceanbieter noch herausfinden welche Themen und Autoren mich interessieren und mir mehr womöglich interessante Bücher vorschlagen. Gleichzeitig erhält der Autor damit mehr "Views" und somit mehr Geld vom Serviceanbieter.

Ich sehe keinen Nachteil.
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