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17. November 2009

Google Book Settlement – Die Gefühle bleiben gemischt

(Link zum Artikel: http://www.createordie.de/cod/news/052450)

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Am vergangenen Freitag wurde bei einem New Yorker Gericht eine überarbeitete Fassung des Google Book Settlement eingereicht. Wichtigste Änderung in dem Abkommen ist der Umgang des Google Books Projektes mit verwaisten und nicht mehr lieferbaren Werken. Künftig werden nur noch Bücher digitalisiert, die in den USA, Kanada, Australien und Großbritannien publiziert wurden oder im US-Copyright-Register eingetragen sind. Die deutsche Buchbranche steht dem Vergleich jedoch mit gemischten Gefühlen gegenüber.

Damit ist ein Großteil deutschsprachiger Werke von der Gefahr durch Urheberrechtsverletzungen ausgeschlossen. Allerdings bleibt immer noch ein gewisser Prozentsatz ungeklärt. Beispielsweise dürfen ältere deutsche Werke, die bis 1978 nicht in das Copyright-Register eingetragen wurden, weiterhin digitalisiert werden – in diesem Jahr änderten sich die amerikanischen Bestimmungen für ausländische Werke. Die Buchbranche steht dem Vergleich daher gespalten gegenüber. Prof. Dr. Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, zu der überarbeiteten Fassung.

Der neue Vergleichsvorschlag weist Licht und Schatten auf. Wir werden in den nächsten Wochen die Details des neuen Entwurfs prüfen und dann entscheiden, ob wir uns erneut an den zuständigen Richter in New York wenden werden. [...] Andererseits darf Europa gegenüber Amerika den weltweiten Anschluss bei der Online-Erschließung von Bibliotheksbeständen nicht verlieren.

Derweil erwartet man für die kommenden Tage eine vorläufige Genehmigung des überarbeiteten Vergleichsvorschlages durch den zuständigen Richter. Ob es bei der derzeitigen Fassung bleiben wird oder ob die Kläger Einwände erheben, wird sich zeigen. Erst mit einem endgültigen Urteil werden jedoch eindeutige Aussagen zu treffen sein, ob und wie das Google Books Projekt in Zukunft fortgesetzt werden kann.

Jürgen Telkmann

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