19. Februar 2010
US-Gericht entscheidet über Google Books
Ein amerikanisches Gericht wird in Kürze darüber entscheiden, ob Google seine Pläne, eine riesige digitale Bibliothek zu erschaffen, realisieren darf. Dies berichtet BBC. Dabei sollen 26 Parteien angehört werden, die sich gegen Googles Vorhaben gestellt haben. Eine richterliche Anhörung soll Klarheit in die Angelegenheit bringen. Eine sofortige Entscheidung des Richters wird allerdings nicht erwartet.
Erst im November vergangenen Jahres wurde von einem US-Gericht ein Vergleich erwirkt. In der jetzigen Anhörung soll nun über die Rechtmäßigkeit dieses Vergleichs entschieden werden. Seit 2004 versucht Google seinen Plan umzusetzen, bis 2015 etwa zehn Millionen Bücher zu digitalisieren und auf seiner Plattform bereitzustellen. 2005 vereinbarte Google ein Abkommen, in dem es sich bereit erklärte, für 125 Millionen Dollar ein Register für Bücherrechte zu erstellen. Autoren und Verlage können dort ihre Werke registrieren und erhalten dafür eine Entschädigung.
In den Reihen von Googles Gegnern stehen unter anderem die Verbraucherschutzorganisation Consumer Watchdog, die Open Book Alliance, Amazon, Yahoo und Microsoft sowie die Vertreter Frankreichs und Deutschlands. Google stellt sich in der Sache als Wohltäter dar, der die "verlorene Literatur dieser Welt wieder zum Leben erweckt". Eine digitale Bibliothek lehnen die Wenigsten ab, die Konzentration dieser in den Händen Googles könnte aber ein immenses Monopol über die Bücher dieser Welt schaffen. Die Suchmaschine hätte durch die Bibliothek einen weiteren Vorteil vor seinen Mitbewerbern.
Neben dem drohenden Monopol sind auch Fragen des Urheberrechts von Bedeutung. Die Entscheidung könnte gravierende Folgen für die Buchverlage haben. Besonders prekär scheint auch zu sein, dass ein US-Gericht in einer Sache entscheiden kann, die auch Urheberrecht anderer Länder betrifft. Frankreich stoppte zum Beispiel bereits Googles Bücherscans in seinen Bibliotheken. Die Digitalisierung von Kultur und Wissen muss nicht verwerflich sein, so gibt es bereits mit der Europeana ein solches Projekt. Ob aber ein privater Konzern allein darüber verfügen sollte, bleibt fraglich.
Lukasz Konieczny































